Internationale Gefahr des Cybersquatting – Namensraub im Web

In Deutschland ist der Schutz von Unternehmenskennzeichen im Bezug auf Domain-Namen klar geregelt. Bei Domain-Rechtsstreitigkeiten wird je nach Fall auf das BGB, MarkenG oder UWG zurückgegriffen. In internationaler Betrachtung der Domain kann es jedoch zu einigen Komplikationen kommen, insbesondere dann, wenn es um Unternehmenskennzeichen wie eine Marke oder den Firmennamen geht. Das deutsche Recht ist in diesem Fall kaum oder gar nicht auf andere Länder übertragbar und die sog. UDRP, das Streitschlichtungsverfahren der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) legt ihren Anwendbarkeitsschwerpunkt nur auf generische Domains wie beispielsweise .com, .net, .info und .org aus.

Für eine Vielzahl ausländischer Domains gilt, unabhängig von international existierenden Marken, das „first-come-first-served“ Prinzip, was diese Domains zu einem leichten Ziel für Namensräuber macht. So stehen Unternehmen die bereits international tätig sind, oder planen sich global auszurichten, vor der schwierigen Frage, wie sie dem Domain-Diebstahl durch Dritte, auch als Domaingrabbing bzw. Cybersquatting bekannt, für ihren Marken- oder Firmennamen im Ausland sowie dem komplizierten, oft mit hohem finanziellen Ausgaben verbundenen Rückholungsprozess der Domain entgehen können.

Unternehmen, insbesondere mit internationaler Orientierung, sollten ihren Namen einer globalen Domain-Verfügbarkeitsprüfung unterziehen lassen, um klar aufzuzeigen ob ihre Marke im Ausland noch als Webadresse verfügbar ist. Als Präventivmaßnahme gilt es die entsprechenden Domains zur Sicherung ihres Firmen- oder Markennamens zu reservieren, damit einer weltweiten Markenausrichtung nichts mehr im Weg steht.

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